Checkliste für Züchter

Hier erhalten Sie eine kurze Zusammenstellung der administrativen Belange, die es als Züchter zu beachten gilt.

 

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Für die Zucht verbindliche Bestimmungen

Grundlegend und verbindlich für die Zucht von Spaniel mit Abstammungsurkunden der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) sind:

Alle Spaniel-Züchter und Deckrüdenbesitzer müssen diese Bestimmungen kennen und einhalten, unabhängig davon, ob sie dem SpCS als Mitglied angehören oder nicht.

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Anforderungen für Neuzüchter

Bevor man einen Wurf plant, gibt es eine ganze Reihe von Formalitäten und Vorkehrungen organisatorischer und administrativer Art, die zu treffen sind, bevor die Hündin läufig wird. Eine nützliche Zusammenstellung dieser Vorkehrungen ist nachzulesen in der SKG-Broschüre ABC für zukünftige SKG-Züchter.

  •  Zuchtname

Neue Züchter müssen bei der Stammbuchverwaltung der SKG einen Antrag zum internationalen Schutz eines Zuchtnamens einreichen, um für ihre künftigen Welpen Abstammungsurkunden zu erhalten.

Das Formular kann beim Sekretariat der SKG, Sagmattstrasse 2, Postfach, 4710 Balsthal (Tel. 031 306 62 62) bestellt werden.

Der Zuchtname ist ein von der SKG national und von der FCI international geschützter Name der Zuchtstätte, in  welcher Hunde unter den Bestimmungen der SKG/FCI gezüchtet werden.

Das Gesuch um Schutz eines Zuchtnamens sollte mindestens 5 Monate vor geplanter Erstbelegung der Hündin erfolgen.

  • Zuchtstättenvorkontrolle

Bevor ein Neuzüchter seine Hündin belegen darf, muss er seine Zuchtstätte von einem Zuchtstättenkontrolleur des SpCS kontrollieren lassen.

Damit die Zuchtstättenvorkontrolle termingerecht durchgeführt werden kann, ist der Zuchtwart mindestens vier Wochen vor der geplanter Belegung der Hündin zu orientieren, so dass er eine Zuchtstättenkontrolle organisieren kann.

Im Rahmen der Zuchtstättenvorkontrolle werden

    • die räumlichen Gegebenheiten;
    • die geplanten Zuchteinrichtungen (weder Wurfkiste noch Auslauf müssen eingerichtet sein, es sollten aber konkrete Pläne vorliegen, wie das Wurflager, der Aufenthaltsraum und der Auslauf gestaltet werden);
    • der Pflegezustand der Hunde (Ernährung, Impfungen, Entwurmungen, Hund-Mensch Beziehung) kontrolliert.

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Vor dem Deckakt

Vergewissern Sie sich, dass sowohl der Rüde als auch die Hündin zur Zucht zugelassen sind und den Zuchtvorschriften entsprechen. Beide müssen über ein gültiges Augenattest verfügen, welches die Freiheit erblicher Augenerkrankungen bestätigt und zum Zeitpunkt der Paarung nicht älter als 12 Monate sein darf.

Im Ausland stehende Deckrüden müssen die im betreffenden Land geltenden Zuchtzulassungsvorschriften erfüllen.

Mit einer Hündin dürfen in 2 Kalenderjahren höchstens 2 Würfe fallen, wobei jede Geburt als Wurf gilt, ungeachtet ob Welpen aufgezogen wurden oder nicht.

Beachten Sie, dass nach einem Wurf mit mehr als 8 Welpen, die vorgeschriebene Zuchtpause eingehalten werden muss. Diese beträgt mindestens 10 Monate vom Wurftermin bis zum Decktermin.

Achten Sie - ganz speziell bei der Hündin - auf einen genügenden Impfschutz, auf das Freisein von Parasiten (entwurmen), und darauf, dass sie weder unter einer Infektion noch einer Entzündung der Geschlechtsorgane leidet.

Ist ein Wurf im Zuchtrecht geplant, dann ist vor dem Deckakt eine schriftliche Bestätigung der Zuchtrechtsabtretung vom Eigentümer der Hündin einzuholen (Zuchtrechtsvertrag).

Ist ein Wurf mit auswärtiger Aufzucht geplant, dann muss dem Spaniel-Club ein entsprechendes Gesuch vor der Belegung der Hündin unterbreitet werden.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften haften Hündinnen- und Rüdenbesitzer gleichermassen.

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Nach dem Deckakt

Es ist Sache des Eigentümers der Hündin, die erforderlichen Formulare zu besorgen, diese ordnungsgemäss auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen. 

Innerhalb von 10 Tagen nach dem Deckakt sind folgende Dokumente an den Zuchtwart des SpCS zu senden:

  • Blaue Kopie der SKG-Deckbescheinigung
  • Kopie des gültigen Augenattestes des Rüden
  • Kopie des gültigen Augenattestes der Hündin
  • Bei Neuzüchtern:
    • Kopie des Kontrollberichts der Zuchtstättenvorkontrolle
  • Bei ausländischen Vatertieren:
    • Kopie Abstammungsurkunde
    • Kopie der Zuchtzulassung
    • Kopien der Gesundheitsatteste
  • evtl. Zuchtabtretungsvertrag

Das Vorgehen bei einer allfälligen künstlichen Besamung richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 13 des Internationalen Zuchtreglementes der FCI.

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Nach dem Werfen

Innert fünf Tagen nach dem Wurf: Benachrichtigung des Zuchtwarts, dass ein Wurf gefallen ist, mit Angabe der Welpenzahl inkl. Totgeburten (per Mail oder telefonisch). Ein Wurf mit mehr als acht Welpen ist dem Zuchtwart innerhalb von zwei Tagen zu melden.

Auch Fehl- und Totgeburten, sowie das Leerbleiben der Hündin sind dem Zuchtwart zu melden.

Innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Geburt senden Sie folgende Dokumente an den Zuchtwart ein:   

  • Original und blaue Kopie der SKG-Wurfmeldung (Stammbaumbestellung)
  • Original der SKG-Deckbescheinigung
  • Originalstammbaum der Hündin
  • Bei ausländischen Vatertieren: Kopie Abstammungsurkunde
  • Gültiger Mitgliederausweis einer SKG-Sektion (herunterzuladen unter www.amicus.ch)
  • Ev. Meldung der neuen Eigentümer auf  betreffendem Formular (sofern schon bekannt)
  • Zusatzangaben zu abgelegten Prüfungen/Championaten mit entsprechenden Belegen
  • Kopie Beleg der bezahlten Gebühren (Grundgebühr pro Wurf und Welpe & Bearbeitungspauschale)
  • Evtl. Kopie Zuchtabtretungsvertrag
  • Evt. Kopie der Bewilligung und der Kontrollberichte bei auswärtiger Aufzucht 

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Formular-Bestellungen

Sämtliche SKG-Formulare und Reglemente (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer, ZER, Weisungen zur freiwilligen Zuchtstättenkontrolle (Gütezeichen), Internationales Zuchtreglement der FCI) bestellen Sie bitte bei der 

Schweizerische Kynologische Gesellschaft
Sekretariat
Sagmattstrasse 2
Postfach
4710 Balsthal

Tel. 031 306 62 62

 

Sollten Sie noch Fragen haben oder weitere Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zuchtwartin des Spaniel-Clubs (sabina.buettner@sunrise.ch). Sie wird Ihnen gerne weiterhelfen.